Definition und gesetzliche Grundlagen
Umlagefähige Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind Ausgaben, die dem Vermieter durch den Besitz, den Betrieb und die Instandhaltung eines Mietobjekts entstehen und gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden können.
Wichtige gesetzliche Grundlagen
- §556 BGB: Regelt die Umlage der Betriebskosten. §556 BGB
- Betriebskostenverordnung (BetrKV): Definiert umlagefähige Kostenarten. BetrKV
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Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
1. Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die der Eigentümer für den Grundbesitz zahlen muss.
2. Wasserversorgung
Kosten für Frischwasser, Abwasser und Entwässerung.
3. Heiz- und Warmwasserkosten
Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung, einschließlich Wartung und Betrieb.
4. Müllabfuhr
Kosten für die Müllentsorgung und -abfuhr.
5. Straßenreinigung
Kosten für die Reinigung und Schneeräumung öffentlicher Straßen und Wege vor dem Mietobjekt.
6. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Kosten für die Reinigung des Treppenhauses, der Flure und gemeinschaftlicher Räume sowie Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung.
7. Gartenpflege
Kosten für die Pflege der Außenanlagen und Gärten, einschließlich Baumpflege.
8. Beleuchtung
Kosten für die Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche wie Treppenhaus, Keller und Außenanlagen.
9. Schornsteinreinigung
Kosten für die regelmäßige Reinigung des Schornsteins.
10. Hausmeister
Kosten für den Hausmeister, der für die Instandhaltung und Pflege des Gebäudes zuständig ist.
11. Versicherungen
Kosten für Gebäudeversicherungen, einschließlich Haftpflicht- und Feuerversicherung.
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Kosten, die nicht umlagefähig sind
Nicht alle Ausgaben können auf die Mieter umgelegt werden. Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen:
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungskosten
- Reparaturkosten
Umlagevereinbarung im Mietvertrag
Für die Umlage der Nebenkosten ist eine Vereinbarung im Mietvertrag notwendig. Hier sollte genau aufgeführt sein, welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Beispielklausel
„Der Mieter trägt die umlagefähigen Betriebskosten gemäß § 556 BGB und der BetrKV in der jeweils gültigen Fassung.“
Fazit
Das Wissen um umlagefähige Nebenkosten ist für Vermieter essenziell, um eine rechtssichere und transparente Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Informiere Dich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Änderungen und stelle sicher, dass Deine Mietverträge klare und eindeutige Regelungen enthalten.
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